möglicherweise falsche Weiheurkunden im Umlauf
Hinweise des Römisch-Katholischen Erzbistums Köln legen die
Befürchtung nahe, dass falsche Priesterweihe-Urkunden aktuelleren Datums
im Umlauf sind, in denen der Orden der Mariaviten durch Hinzufügen des
Ausdrucks "Katholisch" mit Einrichtungen der Römisch-Katholischen Kirche verwechselt werden könnte.
Der Grund für diese dankenswert gute Zusammenarbeit mit dem
Römisch-Katholischen Erzbistum ist folgender:
Die Römisch-Katholische Kirche hat 1993 in Deutschland
höchstrichterlich Alleinstellungrecht für die Verwendung des Ausdrucks
"Katholisch" ohne Verwendung abgrenzender Zusätze für ihre
Veranstaltungen und Einrichtungen erstritten (BGH - AZ: XII ZR 51/92
v. 24.11.1993).
Alle Urkunden des Ordens der Mariaviten beziehen sich seitdem in
Bezug auf Veranstaltungen und Einrichtungen ausschließlich auf den
Orden der Mariaviten und etwaige falsche Urkunden o.g. Machart sind auf
keinen Fall vom Orden der Mariaviten ausgefertigt worden.
Wir weisen darauf hin, dass solche falschen Urkunden rechtlich nicht
wirksam sind und zur Erlangung der erwünschten Rechtsfolgen
unbedingt unser Jurisdiktionsträger Pater Norbert die Ausfertigung
vornehmen muss.
Empfänger vermeintlicher Diakons-, Priester- oder Bischofsweihen,
Empfänger vermeintlicher Bescheinigungen oder vermeintliche
Vertragspartner der Mariaviten, die im Besitz von
Urkundsausfertigungen unter Verwendung des Ausdrucks "Katholisch" ohne
abgrenzende Zusätze für Veranstaltungen oder Einrichtungen der
Mariaviten jeglicher Art sind, melden sich daher bitte umgehend bei dem
Orden der Mariaviten über das unten eingerichtete Formular, per Telefon,
Fax oder auf dem Postwege. Wir werden uns dann unverzüglich mit dem oder
den Geschädigten in Verbindung setzen, und wenn die Voraussetzungen zur
Ausfertigung der fraglichen Urkunde(n) vorliegen, wird Pater Norbert auf
schnellstem Wege die Herstellung des ordnungsgemäßen Rechtszustands
vornehmen.
Alle weiteren Informationen, die Rückschlüsse auf mögliche Verfasser
solcher falscher Urkunden ermöglichen, sind herzlich willkommen.
Wir müssen die Geschädigten auch auf folgendes hinweisen:
Das Verwenden solcher falscher Urkunden kann - auch ohne Kenntnis von
ihrer Ungültigkeit - mehrere Straftatbestände erfüllen und/oder
Schadensersatzansprüche der Römisch-Katholischen Kirche gegen den
Urkundsverwender begründen. Das Verschweigen des Besitzes einer solchen
falschen Urkunde kann den Tatbestand der Strafvereitelung erfüllen.
Pater Norbert und alle Mitbrüder vom Orden der Mariaviten hoffen auf
eine schnellstmögliche Klärung dieser misslichen Angelegenheit durch
Ihre Mithilfe.