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irgendeinem Zweig der Römisch-Katholischen Kirche zulassen, sind falsch und
nicht vom Orden der Mariaviten ausgefertigt worden.
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und/oder Schadensersatzansprüche der Römisch-Katholischen Kirche gegen den
Urkundsverwender begründen. Das Verschweigen des Besitzes einer solchen falschen
Urkunde kann den Tatbestand der Vereitelung von Strafverfolgung erfüllen.